Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) wird in Kürze in dem Vorabentscheidungsverfahren Verlezza u.a. (Rs. C-487/17) Fragen zur Einstufung von Abfällen beantworten. Namentlich geht es um die sogenannten Spiegeleinträge des Europäischen Abfallverzeichnisses.
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